Berliner Wohnungspolitik vor 40.000 Jahren
Die Geschichte des Sozialismus muss offenbar umgeschrieben werden. Im Berliner Raum fanden sich ganze Stapel von Mammutpergament, dicht gefüllt mit Aufzeichnungen über ein groß angelegtes Programm zur Senkung der Höhlenmieten. Da die Miete seinerzeit noch vom Hirsch abgeschnitten wurde, lässt sich der Fortschritt anhand der ebenfalls verzeichneten Fleischabgaben recht gut verfolgen. Sie stiegen mit jedem Beschluss zur Entlastung der Bewohner. Offenbar waren hier wegweisende Erkenntnisse gewonnen worden, für deren angemessene Würdigung die damaligen Bewohner noch zu sehr an ihren unmittelbaren Lebensumständen hingen. Sie hielten eine Entlastung erst dann für gelungen, wenn sie weniger abliefern mussten.
Dabei hatte alles mit einer durchaus bewohnbaren Höhle begonnen, deren entscheidender Mangel erst später erkannt wurde: Sie gehörte jemandem. Eine Familie hatte einen Bären samt Familie aus einer Höhle vertrieben und freie Plätze gegen Fleischlieferungen anderen Bewohnern überlassen. Brennholz kostete extra, weshalb die Kaltmiete besonders am Eingang ihrem Namen alle Ehre machte. Anfangs fanden die Bewohner die Bedingungen recht günstig, zumal die Alternative darin bestand, sich selbst mit einem Bären zu verständigen. Mit der Wohndauer verlor diese Leistung jedoch an Überzeugungskraft: Der Bär war weg, der Appetit der Eigentümerfamilie geblieben. Ein Bewohner schlug vor, die Höhle in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen, damit niemand mehr eine fremde Familie ernähren müsse. Für die erforderliche Leitungsverantwortung stehe er zur Verfügung, wobei die Gemeinschaft selbstverständlich die materiellen Voraussetzungen seiner ungeteilten Einsatzbereitschaft sicherstellen müsse. Immerhin handle es sich bei ihm nur um eine Person.
Die Familie verlangte für ihren Auszug Fleischlieferungen über dreißig Winter. Als der künftige Verwalter das unverschämt nannte, bot sie einen Anteil zur flankierenden Unterstützung des gesellschaftlichen Übergangs an. Die Verwendung bleibe ohne einengende Zweckbindung der Leitung überlassen, und vertraulich müsse die Vereinbarung bleiben, damit persönliche Begehrlichkeiten den Aufbau nicht gefährdeten. Nachdem er sich den Anteil hatte erläutern lassen, begrüßte er den Beitrag zur Befreiung von privatwirtschaftlichen Abhängigkeiten. Die unverschämte Forderung erwies sich als tragfähige Verhandlungsgrundlage.
Den Bewohnern erklärte er, die Befreiung von leistungslosem Einkommen verlange zunächst eine solidarische Aufbauleistung, die der bisherigen Eigentümerfamilie über dreißig Winter zugeleitet werde. Die Beschwerden darüber hörte er sich am Feuer an, wo zuvor die Familie gesessen hatte, und bat um Geduld. Die Überwindung alter Privilegien brauche Zeit.
Die erste Abrechnung stellte diese Geduld auf die Probe, denn zur Entschädigung kam die Versorgung der Verwaltung, während Brennholz weiterhin gesondert berechnet wurde. Ein Bewohner fragte, weshalb er für denselben kalten Platz mehr jagen müsse, und erfuhr, dass er früher fremdes Eigentum finanziert habe, heute dagegen gesellschaftliches Höhlenvermögen erwerbe. Der Mann hätte seinen Anteil daraufhin gern verkauft, was den gerade überwundenen privaten Höhlenmarkt wiederhergestellt hätte. Auch eine geringere Abgabe kam nicht infrage, schließlich verpflichtet Eigentum.
Dass sie nun Eigentümer waren, half den Bewohnern beim Aufbringen ihrer Fleischabgaben wenig, weshalb der Verwalter einen Fünf-Winter-Plan zur Entlastung vorlegte. Die gemeinschaftliche Höhlenwirtschaft leide bislang darunter, dass eine einzige Höhle die gesamte Verwaltung ernähren müsse. Er habe deshalb bereits mit der Eigentümerfamilie einer Nachbarhöhle gesprochen, die gegen langfristige Fleischlieferungen ebenfalls zum Auszug bereit sei. Mit deren Bewohnern könne man den Verwaltungsaufwand künftig teilen. Dass für die Betreuung des erweiterten Bestands ein Stellvertreter und zwei Mitarbeiter zur Erfassung der Einsparungen benötigt würden, erschien angesichts der angekündigten Entlastung vertretbar. Die erste Übernahme war schließlich zu teuer gewesen, um auf die zweite noch verzichten zu können.
Bei der nächsten Abrechnung ließ sich der Erfolg bereits nachweisen, sofern man wusste, wo man nachsehen musste. Die Verwaltungskosten je Bewohner waren gesunken, während die zusätzlichen Mitarbeiter unter solidarischem Bestandsaufbau geführt wurden und seine erhöhte Ration der Sicherung der Leitungsfähigkeit diente. Für die Lieferungen an die zweite Eigentümerfamilie hatte man den Aufwand zur Überwindung privater Verfügungsgewalt eingerichtet. Ein Bewohner, der alle Positionen zusammengezählt hatte, kam auf eine höhere Fleischabgabe als zuvor. Der Verwalter ging die Rechnung geduldig mit ihm durch und zeigte, dass der Mann die eigentliche Einsparung zwar richtig erfasst, anschließend aber durch die Hinzurechnung sachfremder Positionen wieder zunichtegemacht hatte.
Ein Jäger nahm seine Abrechnung daraufhin mit zum Holzsammler, weil ihm wenigstens der Brennholzzuschlag einer näheren Betrachtung zugänglich erschien. Was davon beim Sammler ankam, war so wenig, dass die beiden sich rasch auf eine Fleischmenge einigen konnten, bei der jeder besser dastand. Die Verwaltung erfuhr von dieser Verständigung und stellte einen Schaden für die Gemeinschaft fest. Auf die Frage, wem etwas fehle, erläuterte der Verwalter, dass gerade Vorgänge außerhalb der gesellschaftlichen Bedarfserfassung eine verlässliche Feststellung solcher Schäden verhinderten. Um die Übersicht wiederherzustellen, wurde für private Tauschgeschäfte eine Genehmigung gegen eine Fleischgebühr vorgeschrieben. Als in den folgenden Wochen kein Antrag einging, konnte er die erfolgreiche Zurückdrängung dieser Geschäfte melden. Beim Holzsammler wurde weiterhin Fleisch gebraten.
Mit der statistischen Bereinigung des privaten Tauschhandels war die Versorgung allerdings noch nicht im gleichen Maße vorangekommen. Die Fleischlieferungen gingen weiter zurück, was den Verwalter zu der Vermutung führte, dass außerhalb seiner Listen noch immer gegessen wurde. Zur Aufklärung entstand die Stelle zur Absicherung solidarischer Interessen, für die zwei Bewohner vom Holzsammeln freigestellt wurden. Neben der Prüfung privater Tauschgeschäfte sollte sie den gesellschaftlichen Dialog begleiten und frühzeitig erkennen, wo noch Beratungsbedarf bestand. Besonders aufschlussreich waren dabei Äußerungen, die nicht ausdrücklich an die Verwaltung gerichtet waren und deshalb bislang unbeantwortet geblieben waren. Die erhöhten Rationen der Mitarbeiter liefen unter vorbeugender Verlustvermeidung; wer ihnen Hinweise auf eine durch Zuteilungen nicht gedeckte Sättigung gab, erhielt ebenfalls Fleisch. So bekam die Verwaltung bald einen recht guten Überblick darüber, wer mit wem wirtschaftete und welche Familien sich eigenmächtig über ihre Versorgungslage hinwegsetzten. Die Berichte ließ sich der Verwalter beim Abendessen vortragen. Für die Herkunft seiner Portion war die Stelle nicht zuständig.
Bei einer dieser Überprüfungen traf ein Kontrolleur den Jäger mit einem Fleischpaket beim Holzsammler an und erläuterte ihm, dass neben der Einziehung der Beute auch eine Nachberechnung der Abgabe sowie Zweifel an seiner gesellschaftlichen Zuverlässigkeit zu erwarten seien. Der Jäger hörte sich das an und wollte wissen, ob es auch einfacher gehe. Da der Kontrolleur ebenfalls eine Familie zu versorgen hatte, konnte ein Verfahren gefunden werden, bei dem ein gutes Stück Fleisch genügte und die Verwaltung von weiterem Aufwand verschont blieb. Diese Möglichkeit sprach sich herum und verteuerte die privaten Geschäfte, ohne sie bereits auf das Kostenniveau der solidarischen Versorgung zu heben. Der Verwalter entnahm den Berichten seiner Mitarbeiter einen erfreulichen Rückgang der Verstöße und würdigte die Fortschritte bei der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewusstseins.
Wer seine Versorgung auf diese Weise sicherte, musste inzwischen allerdings mehrere Beteiligte bedenken, weshalb sich einige Bewohner nach einem günstigeren Schlafplatz umsahen. Einer legte dem Verwalter das Angebot einer privaten Nachbarhöhle vor, deren Eigentümer für weniger Fleisch bereits Brennholz und eine zweite Feuerstelle bereitstellte. Der Verwalter bedauerte, dass sich die Betrachtung des Mannes noch immer in Fragen der eigenen Sättigung und Körpertemperatur erschöpfe, während man hier an der Überwindung privatkapitalistischer Abhängigkeitsverhältnisse arbeite. Gerade die Bereitschaft, diesen historischen Prozess für etwas Brennholz preiszugeben, zeige, wie wenig die persönliche Entwicklung mit dem gesellschaftlichen Fortschritt Schritt gehalten habe. Solange dieser Bewusstseinsprozess nicht abgeschlossen sei, könne man die Entscheidung über den Wohnort schwerlich dem Einzelnen überlassen. Die Ausreise wurde deshalb bis zur Herstellung der erforderlichen gesellschaftlichen Reife genehmigungspflichtig.
Dass die Bewohner nun bleiben mussten, stellte ihre Fleischlieferungen noch nicht in der vorgesehenen Höhe sicher. Inzwischen warteten auch die ehemaligen Eigentümerfamilien auf die vereinbarten Mengen. Eine von ihnen erinnerte daran, dass sie ihren Beitrag zur neuen Ordnung bereits durch den Auszug geleistet habe und nun gern den Gegenbeitrag erhalten würde. Der Verwalter verwies auf den Fünf-Winter-Plan, worauf die Familie erklärte, die Ernährung ihrer Kinder folge bislang eher einem Tagesrhythmus. Um die Verpflichtungen dennoch erfüllen zu können, erhob er eine zusätzliche Aufbauumlage zur Festigung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse. Die Bewohner sollten schließlich nicht riskieren, wegen vorübergehender Schwierigkeiten ihre gerade erworbene Freiheit wieder zu verlieren. Bei der Ausgabe dieser Abrechnungen gingen die ersten mit ihrer Rechnung nicht mehr nach Hause, sondern warteten auf die anderen. So entstand vor der Geschäftsstelle eine Versammlung, für die weder ein Antrag noch ein anerkannter Bedarf vorlag.
Der Verwalter versuchte zunächst, die Versammlung in eine geordnete Bearbeitung zu überführen, und bat darum, die Anliegen einzeln einzureichen. Dass alle dasselbe wollten, bestätige gerade die Notwendigkeit einer zentralen Stelle, bei der die unterschiedlichen persönlichen Wünsche zu einem gesellschaftlich vernünftigen Ergebnis zusammengeführt würden. Als daraufhin der Ruf „Wir sind die Gemeinschaft“ aufkam, erläuterte er, dass er eben diese Gemeinschaft bereits vertrete und ihre zusätzliche persönliche Anwesenheit das Verfahren erheblich erschwere. Die Kontrolleure erhielten den Auftrag, für die Wiederherstellung geregelter Verhältnisse zu sorgen, entdeckten unter den Protestierenden jedoch ihre Frauen und Kinder. Deren Versorgungslage kannten sie auch ohne vertrauliche Hinweise. Sie stellten sich zu ihren Angehörigen und waren für weitere Aufträge zunächst nicht mehr ansprechbar. Der Verwalter beklagte, dass nun selbst die Sicherungsorgane ihre persönlichen Bindungen über den Fortbestand der gerechten Ordnung stellten. Seine eigene Familie hatte ihn nie vor einen solchen Konflikt gestellt. Ihre Versorgung war im Aufbaukonzept berücksichtigt.
Nachdem die Wiederherstellung geregelter Verhältnisse auf diese Weise zum Stillstand gekommen war, nahmen die Bewohner die Verhandlungen selbst auf und ließen die ehemaligen Eigentümerfamilien kommen. Diese waren bereit, gegen Rückgabe der Höhlen auf ihre ausstehenden Forderungen zu verzichten. Die künftige Fleischmiete lag deutlich unter den bisherigen Abgaben, zumal weder der private Tausch noch ein möglicher Auszug zusätzliche Lieferungen an zuständige Stellen erforderten. Der Verwalter warnte davor, die gesellschaftliche Gesamtbilanz auf eine rein mengenmäßige Betrachtung von Fleisch und Brennholz zu verkürzen und dafür sämtliche Errungenschaften preiszugeben. Einer der Bewohner bat ihn, diese Errungenschaften noch einmal zu benennen. Die höheren Abgaben, die Kontrollen und die Ausreisegenehmigungen kenne man bereits; nun würde man gern auch die Vorteile berücksichtigen. Er verwies auf die dialektisch fundierte Selbstbestimmung gesellschaftlich vermittelter Kollektivinteressen, woraufhin die Bewohner beschlossen, das Angebot der ehemaligen Eigentümerfamilien anzunehmen. Diesen Beschluss wies er als missbräuchliche Ausübung eines Rechts zurück, das zur Festigung der neuen Ordnung geschaffen worden sei und folglich nicht ihrer Beseitigung dienen könne.
Die Kontrolleure räumten unterdessen die Geschäftsstelle. Die erste Eigentümerfamilie bezog noch am selben Abend ihre alte Höhle. Den Bären hatte sie damals selbst vertreiben müssen. Für die Räumung der Verwaltung hatten sich diesmal genügend Freiwillige gefunden.